Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ist bemüht, den Transferkiosk im Einklang mit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (im Folgenden „BGG“) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (im Folgenden „BITV 2.0“) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Transferkiosk www.transferkiosk.net und alle zugehörigen Unterseiten.

Konformitätsstatus: teilweise konform

Der Transferkiosk entspricht teilweise den Vorgaben des BGG und der BITV 2.0.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit bestehen zurzeit die folgenden Probleme:

  • Links, die von Dritten eingestellt werden, könnten unverständlich sein. Die Stiftung wird alle Links barrierefrei bereitstellen.

  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor. Dies kann insbesondere von Dritten eingestellte Dokumente betreffen. Die Stiftung wird alle eigens eingestellten Dokumente barrierefrei gestalten.

Feedback

Sie können uns als Nutzer:in Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Sie erreichen uns

  • per E-Mail unter transferkiosk@stiftung-hochschullehre.de

  • telefonisch unter +49 40 6059815 0

  • per Post unter folgender Anschrift:


    Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH

    Raboisen 30

    20095 Hamburg

Schlichtungsstelle

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihre Anfragen und Mitteilungen in Bezug auf die Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet haben, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die zuständige Schlichtungsstelle ist der Beauftrage der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, vor einer neutralen und unparteiischen Stelle Konflikte zwischen den Verfahrensbeteiligten außergerichtlich beizulegen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand muss nicht hinzugezogen werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und wie Sie den Antrag auf Einleitung des Verfahrens stellen, finden Sie auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Den Antrag können Sie auch in Leichter Sprache oder in Gebärdensprache stellen.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de, Telefon: +49 (0)30 18 527 2805, Fax: +49 (0)30 18 527 2901, Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

 

Erstellungsdatum:
01. Februar 2026

Methodik:
Selbstbewertung

Letzte Überprüfung:
01. Februar 2026