Maßnahmenverwaltung

4. Löschung einer Maßnahme

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zum Löschen von Maßnahmen. Eine Maßnahme kann nur durch berechtigte Personen im Projekt (Projektleitung, Redakteur:innen) gelöscht werden. Projektmitarbeiter:innen können die Löschung bei der Projektleitung oder den Redakteur:innen beantragen. Während des Löschantrags können keine Änderungen mehr an der Maßnahme vorgenommen werden.

Maßnahme löschen

  • Schritt 1: Navigieren Sie im Bereich „Mein Transferkiosk“ zur Bearbeitung Ihres Projekts.

  • Schritt 2: Wählen Sie nun die Maßnahme aus, die Sie löschen möchten.

  • Schritt 4: Bestätigen Sie nun das Löschen der Maßnahme bzw. beantragen Sie diese bei Ihrer Projektleitung und den Projektredakteur:innen.

    Abhängig von Ihrer Berechtigung können Sie

    • die Maßnahme direkt löschen (dies gilt für Projektleitungen und Projekt-Redakteur:innen), oder

    • die Maßnahme zur Löschung vorschlagen. Die Löschung muss dann von der Projektleitung oder berechtigten Redakteur:innen aus Ihrem Projekt bestätigt werden. Sie können jetzt keine Änderungen mehr vornehmen.

  • Schritt 5: Die Maßnahme wird gelöscht. Nach der Löschung ist die Maßnahme im Transferkiosk nicht mehr sicht- und auffindbar.

Bitte beachten Sie: Das Löschen einer Maßnahme ist unwiderruflich und kann nicht rückgängig gemacht werden. Prüfen Sie daher genau, ob Sie eine Maßnahme endgültig löschen wollen und sprechen Sie bestenfalls mit Ihren Kolleg:innen. Gegebenenfalls reicht eine inhaltliche Überarbeitung und vermeidet zusätzliche Aufwände im Gegensatz zur Neuanlage der Maßnahme.

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